Pflanzen importieren

Für das Importieren von ungeschützten Zimmerpflanzen aus züchterischer Vermehrung innerhalb der EU sind keine speziellen Versandpapiere erforderlich.

Das Bestellen im europäischen Ausland kann sich durchaus lohnen. Ich habe die meisten meiner Schusterpalmen (Aspidistra) aus Großbritannien, dort sind sie um einiges populärer als hier und es ist eine größere Auswahl an Arten zu erhalten.

Anders hingegen verhält es sich mit Bestellungen aus dem nicht-europäischen Ausland. Sollten Unklarheiten zum Artenschutz bestehen, dann empfiehlt es sich, diese vor dem Import mit dem Zoll zu klären. Desweiteren fallen ab einem Gesamtwarenwert über 22 € (Warenwert und MwSt. des Ursprungslands) Einfuhrabgaben an. Hierzu der Zoll:

Sollten die Waren in der Sendung den o.g. Wert übersteigen, werden bei der Einfuhr der Waren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Höhe der Einfuhrabgaben ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhängig und ergibt sich aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.

Zu den Zolltarifen –>

Die Anmeldung beim Zoll erfolgt durch den Versanddienstleister bereits bei der Einfuhr. Dieser zieht bei der Übergabe die Einfuhrgebühren ein. Der Import der Pflanzen muss nicht vorher angemeldet werden.

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.

Die importierten Pflanzen müssen wurzelnackt verpackt werden, also ohne Erde und ein Pflanzengesundheitszeugnis enthalten.

Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate)

Mit dem Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitary Certificate) soll bescheinigt werden, dass die importierten Zimmerpflanzen zum Versandzeitpunkt frei von Krankheiten oder Schädlingen sind. Dies muss der Versender ausstellen lassen.

Pflanzengesundheitszeugnis

Wird diese Vorgehensweise nicht eingehalten kann es passieren, dass der Zoll bei seinen Routinekontrollen das Paket öffnet. Die vergehende Zeit, bis das ganze auf seine Unbedenklichkeit geprüft wurde, kann unter Umständen zum Absterben der Pflanzen führen.

Wenn man dann feststellen darf, dass man für sein gutes Geld lediglich matschiges Blatt- und Wurzelwerk erhalten hat, wirkt sich das nicht gerade positiv auf das Allgemeinbefinden aus …

Phytosanitary Certificate